Insbesondere in Wohngebieten und überall dort, wo sich viele Fußgänger und Radfahrer bewegen, sind sie häufig zu finden. Außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Bundes- und Landesstraßen wirst du hingegen keiner Tempo-30-Zone begegnen, denn dort dürfen sie nicht eingerichtet werden.. Parken darfst du in 30er-Zonen überall dort.. Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: Ob Lkw in Wohngebieten parken dürfen, hängt vor allem von ihrer Größe und der Uhrzeit ab. Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht - also sogenannte mittelschwere und schwere Lkw - sowie Anhänger mit mehr als zwei Tonnen Gesamtgewicht.

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Parken mit Wohnanhängern. Das Parken von angekoppelten Wohnanhängern ist erlaubt, wenn nicht durch Verkehrszeichen das Parken von Pkw mit Anhängern verboten ist. Solange ein Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand geparkt sein.. Abgekoppelte Wohnwagenanhänger dürfen in Wohngebieten parken, aber nicht länger als zwei Wochen auf ein und.. ja, LKW dürfen auch durch 30er-Zonen fahren. Parken dürfen LKW in Wohngebieten nur ausnahmsweise. Der LKW darf also eine Nacht, unter Umständen auch ein Wochenende dort verbringen, darf sich aber nicht regelmäßig dort hinstellen. Ist es also immer der selbe LKW, liegt ein Verstoß vor. Mit freundlichen Grüßen. C. Kämmerer Rechtsanwalt